Batteriegesetzhinweise
Hinweis nach Batteriegesetz
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zu Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in umittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufstellen ist dabei auf für Endnutzer für die üblichen Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Hinweise zum Batteriegesetz
Das Symbol der durchkreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Symbol finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise. Weitere Informationen zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft).